21. Undine-Wettbewerb für neue Märchen
1. Der UNDINE-Wettbewerb für neue Märchen findet vom 1. Januar bis 15. Juni 2025 statt. Er besteht aus zwei Teilen:
einem Literatur-Wettbewerb und einem Wettbewerb der Illustratoren.
Veranstalter sind die Fouqué-Bibliothek und die Stadt Brandenburg an der Havel.
Der Wettbewerb wendet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 7 bis 25 Jahren.
2. Die literarischen Wettbewerbsbeiträge sind nicht thematisch gebunden. Auch im bildkünstlerischen Wettbewerbsteil können die Teilnehmer den Stil, die Form und die Technik der Arbeit frei wählen.
3. Der Umfang literarischer Beiträge ist handschriftlich auf vier DIN-A4-Seiten oder via Computer auf 8.000 Zeichen, der Umfang bildkünstlerischer Arbeiten auf vier Beiträge pro Teilnehmer begrenzt.
4. Einsendeschluss im literarischen Teil des Wettbewerbs ist der 12. Februar 2025. Die Preise im Literatur-Wettbewerb sollen am 23. März 2025 vergeben werden. Der Illustratoren-Wettbewerb schließt direkt an; die Preisübergabe für die besten Illustrationen ist für den 15. Juni 2025 vorgesehen.
5. Die Märchen werden bis 12. Februar 2025 in der Fouqué-Bibliothek, Altstädtischer Markt 8, in gedruckter oder geschriebener Form entgegengenommen. Die Zusendung per E-Mail ist an folgende Adressen möglich: cornelia.stabrodtstadt-brandenburg.de oder thomas.messerschmidtstadt-brandenburg.de
Die bildkünstlerischen Arbeiten zu den ausgezeichneten Märchen können bis zum 16. Mai 2025 in der Kinder- und Jugend-Kunst-Galerie „Sonnensegel“, Gotthardtkirchplatz 4/5, und in der Wredow‘schen Zeichenschule, Wredowplatz 1, eingereicht werden. Auch die Fouqué-Bibliothek nimmt die Illustrationen entgegen.
6. Nach Abschluss der jeweiligen Wettbewerbsteile werden die Namen und Arbeiten der Preisträgerinnen und Preisträger sowie deren Fotos in Printprodukten und onnline veröffentlicht und so einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Auch die Werke nicht prämierter Teilnehmerinnen und Teilnehmer können veröffentlicht werden.
7. Die Jurys für den Märchen- und für den Illustratoren-Wettbewerb bestehen aus maximal sechs Mitgliedern. Sie arbeiten unabhängig und getrennt voneinander. Die Literatur- und die Illustratoren-Jury wird jeweils von einem renommierten Künstler oder einer renommierten Künstlerin geleitet.
8. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden in folgenden Altersgruppen ermittelt:
7 bis 9 Jahre
10 bis 12 Jahre
13 bis 16 Jahre
17 bis 25 Jahre
9. Die erstplatzierten Teilnehmenden jeder Altersgruppe werden mit einer UNDINE-Statuette (Gestaltung: Jan Beumelburg) und einem Geldpreis in Höhe von 150 Euro ausgezeichnet. Die UNDINEN und Geldpreise werden von Unternehmen, Einrichtungen, Verbänden und Einzelpersonen gestiftet. Außerdem werden Sonderpreise vergeben – zum Beispiel für das lustigste Märchen, das beste Gemeinschaftswerk. Die Sonderpreise sind in der Regel Geldpreise in Höhe von 150 Euro.
10. Alle Märchen und Illustrationen müssen mit folgenden Angaben der Urheberinnen und Urheber versehen sein: Name, Vorname, Alter, Adresse, Telefonnummer, gegebenenfalls Schule oder Einrichtung.
11. Mit der Beteiligung am UNDINE-Wettbewerb für neue Märchen übertragen die Teilnehmenden ohne weitere Formalitäten die Verwertungsrechte an den Arbeiten auf die Veranstalter. Damit entfällt jegliche Abgeltung der Urheberrechte.
12. Bildende Künstler und Künstlerinnen haben die Möglichkeit, nach Wettbewerbsende und Sommerausstellung ihre Kunstwerke im November 2025 in der Fouqué-Bibliothek, Altstädtischer Markt 8, nach vorheriger Anmeldung abzuholen. Ein Aufbewahren darüber hinaus ist nicht möglich.
Mehr Informationen gibt es unter Telefon (03381) 584201 (Fouqué-Bibliothek) sowie bei den Wettbewerbs-Partnern Kinder-, Jugend- und Kunst-Galerie Sonnensegel ((03381) 522837) und Wredow‘sche Zeichenschule ((03381) 522104).